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07
Nov
2009
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Pressemitteilung

Honorarberatung vs. Provisionsmodell: Nur in der Kombination optimal

Berlin, 27. Oktober 2009

Was ist besser, Honorarberatung oder das Provisionsmodell? „Die Diskussion wird derzeit
heftig, aber völlig auf die Art der Zahlung verengt geführt“, sagt Peter Härtling, Präsident des
Bundesverbandes Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V.. Entscheidend ist die Qualität der
Beratung. Nach Ansicht des BDRD e.V. ist dabei eine Kombination der beiden
Entlohnungsmodelle optimal.

 

Ursache der Diskussion ist die gängige Praxis im Finanzdienstleitungsbereich, einen

möglichst hohen Umsatz zu erzielen, verbunden mit dem Ziel, daraus möglichst hohe
Erträge zu generieren. Damit ist kurzfristigem und an Provisionen orientiertem Verkaufen Tür
und Tor geöffnet, Kunden erhalten oft nicht die für sie richtigen und wichtigen
Anlageprodukte. Der Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. fordert
deshalb, die Leistung der Berater wie auch die dafür erfolgte Entlohnung gegenüber den
Klienten vollständig transparent zu machen.

 

„Der Kunde ist bereit, für eine qualitativ hochwertige Beratung einen bestimmten Betrag zu
zahlen“, so Peter Härtling. „Ob er dies in Form eines Honorars oder als Provision tut, ist ihm
erst einmal egal.“ Wichtig sei, dass das Bedürfnis der Klienten nach finanzieller
Unabhängigkeit im Alter erfüllt wird und dass der Kunde den genauen Betrag kennt, den
sein Berater für seine Dienstleitung erhalte.

„Die Beratung muss unabhängig erfolgen und sollte gegen Honorar geleistet werden. In der
Umsetzung der Anlagestrategien dagegen ist das Provisionsmodell oft für den Kunden
vorteilhafter, so Peter Härtling. Dabei könnten beide Schritte, Beratung und Umsetzung, in
der Hand eines einzigen Beraters / Ruhestandsplaners liegen, könnten aber auch getrennt
erfolgen.

Die Tätigkeit der genauen Analyse, der Ausarbeitung von Lösungswegen und der Beratung
kann und sollte auf Honorarbasis stattfinden, um qualitativ hochwertigen Beratern wie den
vom Bundesverband zertifizierten Ruhestandsplanern Dienstleistern auch eine existenzielle
Grundlage zu geben. Bei einer Ruhestandsplanung wird der Kunde so intensiv informiert und
aufgeklärt, dass er selbst in der Lage ist, die Eigenschaften der notwendigen Finanzprodukte
zu verstehen und zu bewerten

Nach erfolgter Beratung ist es ein völlig getrennter und weiterer Schritt, die notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde muss sich aussuchen können, mit welchen
Dienstleistern er die vorgesehenen Maßnahmen verwirklichen will. Entweder mit dem
„Ersteller der Diagnose“, oder mit jemand Anderen. Es muss also die Produktauswahl, das
Vermitteln der Produkte und die langfristige Begleitung des Klienten als zweiter Schritt
erfolgen.

Für die Honorierung der Vermittlung und der langfristigen Betreuung macht es zunächst fürdie Kunden keinen Unterschied, welche Lösungswege beschritten werden. Der Betrag den
sie bereit sind zu bezahlen, wird der Gleiche sein.

„Honorarberatung und Provisionsmodell ergänzen sich hervorragend“, so Peter Härtling.
„Beide müssen nur in der richtigen Reihenfolge kombiniert werden.“ Bei der Umsetzung einer
Anlagestrategie kann es aus steuerlichen Gründen für die Klienten vorteilhafter sein, statt
einem Honorar intern beim Produktanbieter berechnete Gebühren als Provisionen
verrechnet zu bekommen, denn der Gesetzgeber hat die Abzugspauschalen für
Werbungskosten (Honorar) stark reduziert.

Fazit: Es ist endlich notwendig eine wesentlich höhere Beratungskompetenz und einen
wesentlich besseren Standard in der notwendigen anlage- und anlegergerechten Aufklärung
zu schaffen. Hier besteht massiver Handlungsbedarf. Eine langfristige, zuverlässige,
kompetente Begleitung des Kunden ist unbedingt notwendig, für die der Berater auch eine
seinen Leistungen entsprechende Entlohnung erhalten muss. Dabei macht es keinen
Unterschied ob die Klienten die Vergütung der Berater über Provisionen oder Honorare
entrichten. Sie müssen die Höhe kennen und in Ihrer Produktentscheidung uneingeschränkt
und frei sein.

Dafür stehen die Mitglieder des Bundesverbandes Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V.

 

Kontakt:

Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschlands BDRD e.V.
Pressesprecher Michael Mann
Bundesgeschäftsführer Klaus-Dieter Rommeiß
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
T: 030-20624262
F: 030-20672969
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Web: www.BDRD.de

 

Hintergrund zum Verband

Die vom Bundesverband der Ruhestandsplaner Deutschland zertifizierten Ruhestandsplaner
übernehmen mit der Ruhestandsplanung immense Verantwortung in der Kundenberatung
und Betreuung. Es ist an der Zeit in der Branche der Finanzdienstleistung durch eine
kompetente und anlegergerechte Arbeitsweise einen einzigartigen Ruf zu begründen.

Der Verband stellt sich nachfolgenden Aufgaben

1. Die Notwendigkeit, die Ermittlung der individuell notwendigen Rendite für die
Ruhestandsplanung bis ins hohe Alter, und die damit oftmals verbundene notwendige
Änderung der persönlichen Anlage- und Ansparstrategie, bekannt zu machen.

2. Auf die Gesetzgebung einzuwirken, hinsichtlich notwendiger Veränderungen wie
beispielsweise, die Beratungsstandards zum Thema Ruhestandsplanung gesetzlich und
praxisgerecht zu regeln, die anlage- und anlegergerechte Beratung zwingend zu
Bestandteilen der Beratung zu machen.

3. Das Berufsbild des Ruhestandsplaners zu definieren und in Deutschland öffentlich zu
installieren.

4. Standards zu schaffen für die dafür notwendige hohe Beratungsqualität und diese zu
fördern. Die erforderliche Arbeitsweise, und die notwendigen Beratungsvorgänge zu
zertifizieren.

5. Standards zu schaffen für eine optimale Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich Risiken
und Chancen der Lösungskonzepte, die im Sinne einer Ruhestandsplanung verstanden,
akzeptiert, oder vermieden werden sollten.

6. Ein Netz bundesweit verfügbarer Experten der Ruhestandsplaner aufzubauen, die der
Bevölkerung die entsprechende Dienstleistung in der gewünschten hohen Qualität liefern
können.

7. Für die Ruhestandsplanung Lobbyarbeit zu leisten.

8. Den angeschlossenen Mitgliedern Beratung hinsichtlich rechtlicher, steuerlicher-, und
Produktfragen zu liefern, soweit dies rechtlich zulässig ist.

9. Ein Netzwerk von Experten aufzubauen, die bundesweit Antworten auf Fragen aus der
Praxis liefern.

10. Der Verband ist unabhängig und vertreibt selbst keine Finanzprodukte- oder
Finanzdienstleistungen.


Ruhestandsplaner

Vom BDRD zertifizierte Experten arbeiten absolut unabhängig und ausschließlich
kundenbezogen. Sie geben individuelle Antworten auf diese Fragen:

1. Welche individuell notwendige Rendite müssen Sie nach Steuer erzielen, welches
individuell notwendige Ruhestandsvermögen müssen Sie aufbauen, um bis ins hohe Alter
inflationsbereinigt ausreichend versorgt zu sein?

2. Welche individuell notwendige Sparrate müssen Sie kalkulieren?

3. Ist Ihre bisherige Vorsorge verantwortungsbewusst und richtig kalkuliert?

4. Welche staatlichen Förderungen können Sie für Ihre Ruhestandsplanung erhalten?

5. Wie nutzen Sie mögliche Steuervorteile für die Ruhestandsplanung?

6. Welche Risiken kann/wird es geben?

7. Wie sichern Sie Ihr Vermögen vor einer möglichen Währungsreform?